25.04.2024
Apr 25, 2024

Die Gaspreise sinken, aber bisher nur an der Börse. Experten befürchten, dass die privaten Verbraucher zunächst nichts davon spüren werden.

Die Gaspreise sinken. Am Dienstag kostete europäisches Gas (TTF) an der Energiebörse EEX noch 186 Euro pro Megawattstunde. Das sind knapp 126 Euro weniger als vor rund 14 Tagen, als TTF-Terminkontrakte für 312 Euro pro Megawattstunde gehandelt wurden.

Für Privatkunden bieten diese Zahlen jedoch nur wenig Grund zur Freude. Vielmehr dürften in vielen Haushalten gerade in der nächsten Woche die Briefe mit weiteren Preiserhöhungen eintrudeln.

Davor jedenfalls warnt jetzt der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der die Interessen der Stadtwerke vertritt. „Wir sollten unseren Blick nicht nur auf die kurzfristigen Börsenkurse richten“, sagte ein Sprecher t-online. „Das ist eine Momentaufnahme und kann sich auch wieder ändern.“

Zuletzt habe sich das an den kurzfristigen Auswirkungen des russischen Gaslieferstopps gezeigt. Kurz gesagt: Mal steigt der Preis, mal fällt er – aber das muss sich nicht direkt auf den Endverbraucher auswirken.

Wenn Sie genau hinschauen, können Sie die Linie erkennen

Wer noch kein Schreiben seines Versorgers erhalten hat, könnte also in den kommenden Wochen noch Post bekommen – mit Ankündigungen für eine ähnlich hohe Abschlagserhöhung. Allein für September, Oktober und November haben die örtlichen Gasgrundversorger bereits 527 Preiserhöhungen angekündigt. Diese belaufen sich im Durchschnitt auf 46 Prozent. Für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh entspricht das jährlichen Mehrkosten von 1.100 Euro.

„Die durchschnittlichen Gaskosten haben sich fast vervierfacht und belasten die Haushalte stark. Die höheren Ausgaben für Gas mindern die Kaufkraft und können zur Überschuldung führen“, sagt Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox. „Ab Oktober wird die Mehrwertsteuer auf Erdgas auf 7 Prozent gesenkt, gleichzeitig treten aber eine Reihe von Abgaben in Kraft. Die Steuersenkung kann die höheren Kosten nicht kompensieren.“

Fristen hängen vom Lieferanten ab

Für die Berechnung erstellt Verivox einen Verbraucherpreisindex, in den die Preise der lokalen Grundversorger sowie die Neukundenpreise der wichtigsten überregionalen Anbieter einfließen.

Wann die Kunden über eine Preiserhöhung informiert werden, hängt von dem jeweiligen Anbieter ab. „In der Grundversorgung sind Preisänderungen jederzeit zum Monatsanfang möglich, müssen aber sechs Wochen vorher öffentlich angekündigt und gleichzeitig dem Kunden per Brief mitgeteilt werden“, erklärt der VKU.

Außerhalb der Grundversorgung sind Preisänderungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz jederzeit möglich. „Haushaltskunden werden von ihrem Versorger mindestens einen Monat vorher, Nicht-Haushaltskunden mindestens zwei Wochen vorher darüber informiert“, so der Sprecher weiter.

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